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Läuse und Co

Lausige Zeiten!

Wie in jedem Jahr kommt es vor allem im Winter besonders in Gemeinschaftseinrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, vermehrt zum Auftreten von Kopfläusen. Sie werden in der Regel bei direktem Kontakt von Kopf zu Kopf übertragen.Kopfläuse sind alle 2 - 3 Stunden auf eine Blutmahlzeit angewiesen, sonst trocknen sie aus und sterben spätesten nach 55 Stunden.

Kopfläuse können weder springen noch fliegen.

Die weiblichen Läuse legen täglich mehrere Eier. Die Eier befinden sich in Hüllen, die am Haaransatz festkleben und die Nissen genannt werden. Die Larven entwickeln sich in zehn Tagen zu geschlechtsreifen Läusen. Mit mangelnder Hygiene hat der Befall nichts zu tun. Läuse fühlen sich auch auf frisch gewaschenen Köpfen wohl.

Gemäß § 34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) schließt ein festgestellter Kopflausbefall eine Betreuung bzw. eine Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung solange aus, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung nicht mehr zu befürchten ist. Da sich in der Zwischenzeit einige Änderungen in der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlichten Liste der geprüften und anerkannten Mittel und Verfahren zur Bekämpfung von Gliedertieren nach § 18 IfSG („Entwesungsmittelliste") ergeben haben, wurde eine Überarbeitung unseres Merkblatts erforderlich. In der aktuellen Liste ist erstmals auch ein Medizinprodukt auf Kokosölbasis genannt, und die Zulassung von Lindan entfällt. 

(Quelle: http://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Gesundheit-Verbraucher/Gesundheitsamt/Gesundheitsaufsicht/Beratung-bei-Kopflausbefall Abgerufen am: 10.12.2015)

 

Aufgaben und Pflichten von Gemeinschaftseinrichtungen der Erziehungsberechtgten sowie den Gesetzlichen Bestimmungen finden Sie in diesem Flyer.

 

Krätze

http://www.landkreis-leer.de/media/custom/58_1373_1.PDF?1320745429

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