Borkumer Modell

Seit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes von 1993 sollen Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen, gemeinsam mit anderen Schülern unterrichtet und erzogen werden. Dies erfolgt seit 1998 auf der Grundlage das Rahmenplanes „Lernen unter einem Dach“. Von zentraler Bedeutung ist dabei der Förderplan für jeden Schüler, der auf der Grundlage einer begleitenden Diagnostik erstellt und fortgeschrieben wird. So arbeitet unsere Schule sehr eng mit der Förderschule zusammen. Alle Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden in den Regelklassen unterrichtet. Damit auch diese Schüler optimal gefördert werden können, stehen der Klasse Förderschullehrer zur Verfügung, die mit in den Regelunterricht kommen und sich mit dem Klassenlehrer aktuell absprechen, um durch gezielte Maßnahmen ihren Schülern dort weiter helfen zu können. Manchmal geht der Förderschullehrer dann mit einer Kleingruppe hinaus, meistens arbeitet er mit seinem Schüler parallel zum Regelunterricht. So ist am ehesten gewährleistet, dass der zu fördernde Schüler in dieser Klasse mitkommt

 

 Oftmals ist der Förderbedarf ja nur in einem Fach vorhanden, und das Kind kann in allen anderen Fächern am Regelunterricht ohne Hilfe meist problemlos teilnehmen. Treten Schwierigkeiten auf, kann der Förderschullehrer sofort beratend eingreifen und gezielt helfen.  Außerdem hat das Kind mit festgestelltem Förderbedarf ein Anrecht auf  den sogenannten Nachteilsausgleich, dies kommt ihm bei Tests und Klassenarbeiten zugute.



Auf dieser Grundlage stehen unserer Schule zur Zeit Förderschullehrer während 33 Unterrichtsstunden zur Verfügung, und das ist weit mehr als die übliche Grundversorgung einer Grundschule auf dem Festland.



Eingebunden in das Förderkonzept Borkum, aufgestellt von der Inselschule für das ihr angegliederte Förderzentrum als Schule für Lernhilfe wurden folgende Vereinbarungen getroffen:

 

Frühförderung


Seit dem Schuljahr 2004/05 findet in ganz Niedersachsen vor der Einschulung eine Sprachüberprüfung in den Kindergärten statt. Diese wird von GrundschullehrerInnen durchgeführt und überprüft Wortschatz und Sprachverständnis. Kinder, bei denen in dieser Hinsicht Auffälligkeiten festgestellt werden, haben Anspruch auf 1 Stunde Sprachförderung pro Woche, die von GrundschulkollegInnen erteilt werden.

 

Sonderpädagogische Förderung an der Grundschule


Derzeit werden mehrere SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grundschule in ihren Klassenverbänden zieldifferent unterrichtet, d.h. nach den Richtlinien der Schule für Lernhilfe oder Schule für geistig Behinderte unterrichtet und erzogen. FörderschulleherInnen und GrundschullehrerInnen unterrichten stundenweise gemeinsam in diesen Klassen. Die Fördermaßnahmen - und in welcher Form sie eingerichtet werden – müssen stets neu überdacht werden, weil der Bedarf stark schwankt. Es muss die Möglichkeit erhalten bleiben, in Sonderfällen (z.B. bei Kindern mit Körper-, starker Sprach-, geistiger Behinderung oder mit großen Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung) über zusätzliche Förderstunden zu verfügen. Diese enge Zusammenarbeit mit dem Förderzentrum bedarf besonderer Regelungen:

 

Das Förderzentrum benennt zu Beginn eines jeden Schuljahres, welche(r) Förderlehrer(in) für welches Kind mit ausgewiesenem sonderpädagogischem Förderbedarf zuständig ist Der (die) Förderlehrer(in) erstellt eine Lernstandsanalyse für jedes Kind. Der (die) Förderlehrer(in) erstellt auf Grundlage der Analyse in Zusammenarbeit mit dem Klassenlehrer einen genauen Förderplan. Der Förderplan muss in schriftlicher Form vorliegen und für den Klassenlehrer auch bei nicht Anwesenheit des Förderlehrers jederzeit verfügbar sein. Ziele und Methoden sollen ca. alle 3 Monate reflektiert und neu bewertet werden. Wöchentliche Absprachen über Lernziele in den einzelnen Fächern und Festlegung des zieldifferenten und zielgleichen Unterrichts sind notwendig. Der (die) Förderschullehrer(in) stellt die zieldifferenten Arbeitsmaterialien zur Verfügung. Es erfolgt eine gemeinsame Vorbereitung und Auswertung der Klassenarbeiten bzw. Lernkontrollen. Der (die) Förderschullehrer(in) ist in den Bereichen, in denen sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, für das Kind zuständig und verantwortlich. Dies betrifft auch die Hausaufgaben und Fragen seitens der Eltern. Im Hinblick auf die Zeugnisse findet ein gegenseitiger Austausch über die individuellen Leistungen des Förderschülers statt. Die schriftliche Endfassung des Zeugnisses erfolgt von dem(der) Förderschullehrer(in). Diese Vereinbarungen sind Bestandteil des PDFKooperationsvertrages zwischen der Inselschule und der Grundschule Borkum vom 1.3.2007