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Schulbeginn und Reiserückkehr aus Risikogebieten

21. 10. 2020

Sehr geehrte Eltern,

am Montag starten wir wieder mit der Schule.

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, plant unser Kultusminister Herr Tonne den Unterricht "normal" starten zulassen.

Also beginnt am Montag der Unterricht für alle nach Stundenplan.

 

Falls sich etwas ändert, werden wir Sie per Mail und über die sozialen Netzwerke informieren.

 

Waren Sie im Urlaub in einem Risikogebiet? Dann gilt folgendes:

Entscheidend für die Pflicht zur quarantäneähnlichen Absonderung ist vor allem das Infektionsgeschehen in dem Land, aus dem Sie ein- oder zurückreisen.

Rückreise aus einem Risikogebiet:

Personen, die nach einem Aufenthalt in einem Gebiet, welches am Tag der Einreise nach Niedersachsen als Risikogebiet ausgewiesen ist, sind nach § 27 der Niedersächsischen Corona-Verordnung verpflichtet:

  • sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg an den Zielort begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen häuslich zu isolieren. Es ist nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Einkäufe und selbst kurze Aktivitäten an Orten, wo sich andere Menschen aufhalten, müssen unterbleiben.
  • Das zuständige Gesundheitsamt ist unverzüglich zu informieren. Bürger des Landkreises Leer können digital über ein Meldeformular Kontakt zum Gesundheitsamt in Leer aufnehmen. Meldungen können auch telefonisch unter der 0491 926 1114 erfolgen.

    Gibt es Ausnahmen für die Meldepflicht?
    Wenn Reisende nachweisen können, dass sie nicht mit dem Virus SARS CoV-2 infiziert sind, gelten diese Quarantäneregelungen nicht. Das bedeutet: Wenn Sie keine entsprechenden Symptome haben und über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, das bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, gilt die Absonderungs- und Meldepflicht nicht. Das ärztliche Zeugnis darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden sein.

    Für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Niedersachsen eingereist sind und nicht über ein ärztliches Zeugnis verfügen, gilt die Quarantäne- und Meldepflicht.

Rückreise aus einem Nicht-Risikogebiet:

Eine Melde- und Quarantänepflicht besteht grundsätzlich nicht. Persönliche Kontakte sollten jedoch weiterhin auf das Notwendigste beschränkt sein.

Quelle: https://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Coronavirus, abgerufen am 21.10.2020

 
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