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Schulausfall und Notbetreuung

24. 03. 2020

Liebe Eltern,

 

es fällt mir schwer in einer solchen Zeit die richtigen Worte zu finden. Wir alle stehen noch weiter unter dem Schock der plötzlichen Schulschließung und der Einschränkung der sozialen Kontakte. Es ist nun ganz wichtig, die verordneten Maßnahmen sehr ernst zu nehmen und diese in unseren Alltag zu integrieren. Frei nach Hagrid (Harry Potter): Was kommt, wird kommen und wir werden es treffen, wenn es kommt.

 

Nach Weisung und in Rücksprache mit dem für Borkum zuständigen Schulträgern sollen für die Teilnahme an dieser Betreuung die vom Land Niedersachsen vorgegebenen Kriterien einheitlich angewendet werden. Vorrangiges Ziel muss es sein, die Infektionsketten möglichst effektiv zu unterbrechen.

 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,

• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

 

Außerdem kann bei einem Härtefall, wo die wirtschaftliche oder gesundheitliche Existenz bedroht ist, ein Anspruch geltend gemacht machen. Die Ansprüche werden im Einzelfall zusammen mit den zuständigen Behörden geprüft und es werden gegebenenfalls entsprechende Nachweise verlangt.

 

Bitte geben Sie uns per Mail über info@grundschule-borkum.de bis zum 26.03.2020 bekannt, falls Sie die Notbetreuung für Ihr Kind beanspruchen wollen.

 

Unser Sekretariat/Schulleitung erreichen Sie zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr. Sehen Sie bitte von einem persönlichen Besuch ab. 

 

Die Notbetreuung wird in nicht wechselnden Kleinstgruppen (1 – 2 Kinder) stattfinden. Ein regulärer Unterricht findet in dieser Zeit nicht statt.

 

Das Land Niedersachsen hat sich eindeutig dazu geäußert

„Der Unterricht findet nicht statt, lernen ist nicht verboten. Der Unterricht entfällt ersatzlos. Daher sind die Lehrkräfte nicht verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern Materialien zur Verfügung zu stellen und Aufgaben zur Bearbeitung zu übermitteln. Aufgaben, die seitens der Schulen gestellt werden, haben freiwilligen Charakter und dürfen nicht in die Leistungsbewertung einfließen. Dass sich viele Lehrkräfte dessen unbenommen darum kümmern, dass ihre Schülerinnen und Schüler Aufgaben erhalten, um zu lernen und Wissen zu erwerben, ist mit Blick auf den allgemeinen Bildungsauftrag zu begrüßen und belegt die hohe Professionalität vieler niedersächsischer Lehrkräfte. Lernen ist erwünscht.“

Quelle: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/aktuell-coronavirus/schulschliessungen-fragen-antworten-fuer-lehrkraefte-und-erzieheungsberechtigte

 

Wir werden Ihnen Anfang nächster Woche Hinweise geben, wie Sie Ihre Kinder mit, von uns ausgewählten, Lernangeboten versorgen können, die unsere Lerninhalte in der Schule festigen und unterstützen. Über diese werden wir Sie über unseren Email-Verteiler und über unsere Internetseite informieren.

 

Bitte machen Sie und Ihre Kinder das Beste aus dieser Situation. Bleiben Sie zu Hause. Es ist für uns alle eine Zeit des Verzichts.

 

Ich wünsche Ihnen das Beste.

Jörg Deisinger

Schulleitung

 
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