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Schulausfall

 

Unterrichtsausfall nur bei extremen Witterungsverhältnissen

Plötzlicher Schneefall und Eisglätte, da kann es zu Unterrichtsausfällen auf Grund extremer Witterungsverhältnisse kommen. Was heißt das eigentlich genau und wer entscheidet letztendlich hierüber?


Nur bei besonderen Witterungsverhältnissen wie z.B. extreme Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser oder Sturm wird über einen Unterrichtsausfall im Landkreis Leer entschieden.

 

Wie erfahre ich möglichst früh von einem Schulausfall?

Die Kreisverwaltung entscheidet bis 05:00 Uhr über einen Unterrichtsausfall.

Unmittelbar nach der Anordnung des Unterrichtsausfalls durch den Landkreis werden die Radiosender benachrichtigt und die Internetseite des Landkreises aktualisiert. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich eine App herunterzuladen oder für den SMS-Benachrichtigungsdienst anzumelden.

Von telefonischen Anfragen oder Anfragen per Mail zu aktuellen oder zukünftigen Schulausfällen bitten wir Abstand zu nehmen, da die Internetseite des Landkreises Leer den aktuellsten Stand der Entscheidungen widerspiegelt.

Sollte sich in der Zeit zwischen 05.00 Uhr und Schulbeginn Blitzeis bilden, kann aufgrund der einzuhaltenden Meldetermine eine Bekanntgabe über den Hörfunk die Schüler nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Insofern wird auf den SMS-Service und das Internet verwiesen.

 

Eltern haben letzte Entscheidung

Falls der Schulweg nach Auffassung der Erziehungsberechtigten nicht rechtzeitig gestreut oder geräumt ist und er damit zu gefährlich für das Kind sein sollte, haben sie das Recht, ihre Kinder zu Hause zu lassen oder bei plötzlichem Wetterumschwung vorzeitig von der Schule abzuholen - auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

In einem solchen Fall sollte dem Kind ein entsprechendes Entschuldigungsschreiben mitgegeben werden.

 

Geltungsbereich

Die Anordnung des Unterrichtsausfalls an einer berufsbildenden Schule berührt nicht die Pflichten Auszubildender aus ihrem Ausbildungsverhältnis.

Die Schülerbeförderung findet überwiegend im Öffentlichen Personennahverkehr statt. Der Schulausfall entbindet den Linienverkehr nicht von der „Bedienungspflicht".

 

 

Betreuung in der Schule trotz Unterrichtsausfall

Jede Schule ist bei Unterrichtsausfall geöffnet! Die Schüler können zur Schule gehen. Die Lehrkräfte sind „im Dienst". Die Schule wird die Betreuung sicher stellen. 

 

 

(Quelle: http://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Schule/Schulausfall, abgerufen am 05.01.2016)

 

 

KATWARN-APP bei Schulausfall

Wenn die Schule ausfallen muss, versucht der Landkreis Leer so früh wie möglich eine Meldung abzusetzen.

Seit Dezember 2014 nutzt der Landkreis dafür KATWARN. Es ermöglicht eine postleitzahlengenaue Warnung vor Schulausfällen und Katastrophen.

Anmelden

Der beste Weg Schulausfall-Meldungen zu empfangen, ist die APP:

  • KATWARN-App: Kostenlos für iPhone (ab iOS 5) und Android-Smartphones (ab Version 2.3.3)
     
  • KATWARN für Android - 
    auf das Logo klicken:

    KATWARN Logo Android

  • KATWARN für iOS -
    auf das Logo klicken:

    KATWARN Logo

 

alternativ für Handys:

  • Nur SMS: Service-Nummer 0163 755 8842 und Text*: „KATWARN 12345“
  • SMS und E-Mail: Service-Nummer 0163 755 8842 und Text*: „KATWARN 12345

Hinweis: *12345 = Ihre POSTLEITZAHL und = Ihre E-Mailadresse

 

Um sich von diesem Dienst abzumelden, bitte an die Nummer 0163 755 8842 senden: „KATWARN AUS“.

 

Außer den üblichen SMS-Gebühren des Mobilfunkanbieters für die einmalige SMS-Anmeldung – beziehungsweise Um- oder Abmeldung – ist der Warndienst kostenfrei.
 

SMS, APP und MAIL als zusätzlicher Service

Der zusätzliche Service, der neben der Bekanntmachung durch das Radio und im Internet vom Landkreis angeboten wird, ist kostenlos. Eine zusätzliche Option, an Informationen zu gelangen, ist der Twitter-Dienst des Landkreises Leer. Wer der Kreisverwaltung auf Twitter folgt, erhält auch hier eine kurze Nachricht über Schulausfall.

Da technische Probleme beim Versand sowie Verzögerungen u.a. auch von Seiten der Mobilfunkbetreiber nie ganz ausgeschlossen werden können, weisen wir darauf hin, dass der SMS-Service nur ein Zusatzangebot darstellt - maßgeblich sind die Informationen über die regionalen Radiosender sowie das Internet (www.lkleer.de oder www.vmz-niedersachsen.de).

 

(Quelle: http://www.landkreis-leer.de/Leben-Lernen/Schule/Schulausfall/index.php?NavID=2051.102.1, abgerufen am 05.01.2016)

 

Alternativ nutzt man den Link der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter www.vmz-niedersachsen.de, wo Schulausfälle in Niedersachsen aktuell angegeben sind.

 

 

 

 
 
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